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Die Informationen zur Apostille der Dokumente Kasachstan ist ein Teilnehmer der Haager Konvention von der Aufhebung der Legalisation vom 5. Oktober 1961 Laut der Forderungen sind alle Dokumente, die von verschiedenen staatlichen Organen Kasachstans ausgestellt werden, für ihre Anerkennung auf deutschem Territorium vom Stempel "APOSTILLE" durch zuständige kasachische Behörden bescheinigt sein sollen. Um das Stempel "APOSTILLE" in kasachischen Dokumenten zu bekommen, müssen folgende Unterlagen vorgestellt werden:
Bankverbindung für die Bezahlung für die Konsular-Dienstleistungen: Generalkonsulat der Republik Kazachstan Das Verfahren der Unterlagen dauert in Republik Kasachstan in der Regel von 4 bis zu 6 Monaten. Notiz: Kasachische Behörden dürfen nicht die Dokumente zu beglaubigen, die von den Behörden der BRD ausgestellt sind, einschließlich die notariellen Mächte, des Personalausweises u.a. Antrag runterladen [pdf] Achtung: Gemäß dem Punkt 7, Artikel 554, Paragraph 2 des Steuergesetzbuches der Republik Kasachstan, das von dem Präsidenten der Republik Kasachstan durch den Erlass Nr. 99-IV ЗРК vom 10. Dezember 2008 bestätigt wurde, werden die überwiesenen Summen für die Konsulatsgebühre nicht rückerstattet! In diesem Zusammenhang wird es gebeten, die entsprechende Information über die konsularischen Dienstleistungen, Konsulatsgebühren, Bankverbindung aufmerksam zu lesen, bevor das Geld auf das Bank-Konto des Generalkonsulats Kasachstans in Frankfurt am Main überwiesen wird. |








Apostille der Dokumente